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Schimmelbildung nach der Sanierungsmaßnahme

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Schimmel nach Sanierung

Schimmel nach Sanierung ist in Altbauten ein leider immer wieder anzutreffendes Phänomen. Es kommt nicht selten vor, dass gerade nach einer Sanierungsmaßnahme plötzlich dort Schimmel auftritt, wo vorher über Jahre keiner war. Bausachverständige, die bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern wegen Schimmelbildung nach einer Sanierung als Gutachter auftreten, kennen das Problem: Ein über Jahre, ja Jahrzehnte, gut aufeinander eingespieltes System in einem Gebäude ohne jegliche Schimmelpilzbildung gerät plötzlich aus den Fugen, wenn ein Bauteil darin durch Sanierung verändert worden ist. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass neu gedämmte Wände und Fenster raumklimatisch nicht mehr miteinander harmonieren und der Bildung von Schimmel Vorschub leisten.

Schimmel nach energetischem Sanieren – was ist zu tun?

Eine energetische Sanierung ist heute im Zeichen der Energiewende unumgänglich und vom Gesetzgeber her sogar zwingend vorgesehen. Wenn also die Wohnung vom Vermieter saniert wurde oder Neumieter in eine frisch sanierte Wohnung ziehen, können sie sich zunächst einmal über die Maßnahmen zum Energiesparen freuen. Der Eigentümer ist seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen und die Mieter bewohnen nun frisch sanierte Räumlichkeiten und sparen erheblich an Heizkosten. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass es vor allem während oder nach der nächsten Heizperiode zu einem bösen Erwachen in der Wohnung durch Schimmelbildung kommt. Dunkle Flecken in Zimmerecken oder an der Decke können ebenso darauf hinweisen wie kaum sichtbare erste Schimmelspuren im Fugenkitt der neu eingesetzten Fenster. Wer auf Nummer Sicher gehen will, kontrolliert eine frisch sanierte Wohnung regelmäßig auf Spuren von Schimmel. Bei den ersten Anzeichen sollte man in jedem Fall Fotos von den betroffenen Stellen machen, den Schimmelbefall dokumentieren und unverzüglich den Vermieter schriftlich über den Schimmel nach Sanierung informieren. Sinn macht es auch, die Raumtemperatur sowie die relative Luftfeuchte und die Oberflächentemperatur der Bauteile von einem Gutachter messen zu lassen und so der Ursache für den Schimmel nach Sanierung auf die Spur zu kommen.

Sollten Sie als Mieter nachweisen können, vor und nach der Sanierung immer vorschriftsmäßig gelüftet zu haben, sind Sie im Fall eines Rechtsstreits auf der sicheren Seite. Denn der größte Feind des Schimmels und das beste vorbeugende Mittel sind Zugluft und regelmäßiges Durchlüften der Räumlichkeiten. Nicht nur in von der Feuchtigkeit her problematischen Räumen wie Küche und Bad kann mangelhaftes Lüften zu Schimmelbefall führen. Schon gar nicht sollte auf regelmäßiges Lüften verzichtet werden, um Heizkosten zu sparen. Um Schimmelbildung von vornherein im Keim zu ersticken, hilft zudem ein Anstrichsystem mit integriertem Schimmelschutz in sämtlichen Räumlichkeiten.

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